Ab sofort steht die "Beispielliste erlaubter Medikamente 2025" zum Download zur Verfügung. Die aufgelisteten, beispielhaften Präparate wurden an die Verbotsliste 2025 angepasst. Die "Beispielliste erlaubter Medikamente" unterstützt Sportler:innen, Apotheker:innen sowie Ärzt:innen dabei, bei leichten Krankheitsverläufen, Befindensstörungen, geringfügigen Verletzungen, etc. rasch eine erlaubte Medikation zu finden.
ACHTUNG: Diese Medikamente sind ab 2025 verboten Mit 1.1.2025 wurden die Substanzen „Mitodrin“, „Elascestrant“ und „Xipamid“ neu bzw. explizit als Beispiele in die Verbotsliste aufgenommen. Besondere Vorsicht ist daher bei Medikamenten geboten, die diese Substanzen enthalten.
Ein wesentlicher Aspekt von Fairness ist die Integrität des Sports. Doping und Substanzmissbrauch haben in unserer Sportart, sowie im ÖHV, keinen Platz. Wir ermutigen alle fair und respektvoll miteinander umzugehen.
Wer dopt, betrügt und das in mehrfacher Hinsicht: die Sportkolleg* innen, die Trainer* innen, die Betreuer* innen, den Verein, den Verband, die Zuseher* innen, die Sponsor* innen, die Fördergeber* innen und vor allem auch sich selbst.
Die Anti-Doping Arbeit wird auf Grundlage des Welt-Anti-Doping-Codes, der entsprechenden Statuten des internationalen Hockeyverbandes und des österreichischen Anti-Doping Bundesgesetzes durchgeführt. Ziel ist der Schutz der Gesundheit der Sportler* innen und das Recht der Sportler* innen und Betreuungspersonen auf dopingfreie Wettbewerbe.
Der ÖHV unterstützt die Arbeit, Aufgabe und Ziele der Nationalen Anti-Doping Agentur Austria (NADA Austria) und hat zentrale Bestimmungen des Anti-Doping Bundesgesetzes in die Statuten aufgenommen. Die Anti-Doping Regelungen gelten für alle Sportler:innen, Trainer:innen, Betreuungspersonen und Funktionäre:innen.
Der ÖHV hat gemeinsam mit der NADA Austria einen Präventionsplan mit unterschiedlichen Maßnahmen entwickelt. Die Umsetzung des Präventionsplans wird gemeinsam mit der NADA Austria laufend evaluiert und der Präventionsplans entsprechend aktualisiert. Eine der wichtigsten Zielgruppen sind junge Sportler:innen, die durch Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung frühzeitig für den sauberen Sport sensibilisiert werden.
Hilfreiche Informationen können direkt über das Download-Center der NADA heruntergeladen werden. Die Dopipedia der NADA gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Die Online-Plattform aktiv.nada.at bietet eLearning-Kurse, Videos, Artikel, Spiele und Lernunterlagen. Für den Leistungssport (also für alle Sportler* innen) sind die Kurse „Lizenz für Sportler:innen“ / „Licence for Athletes“ relevant und für alle Betreuungspersonen und Trainier* innen ist die „Lizenz für Trainer:innen“ von Bedeutung.
Alle Betreuer*innen und Kaderathlet*innen des ÖHV (bis inkl. der U16-Mannschaften) und alle Betreuer*innen und Spieler*innen der Bundesligavereine (höchste Spielklasse), die auf der Spielerliste / dem Spielbericht einer Bundesliga-Mannschaft angeführt sind, müssen ein gültiges Kurszertifikat besitzen. Dazu sind einmal alle Module der Lizenz-Kurse zu absolvieren und in Folge kann die Lizenz durch eine jährliche Rezertifizierung (innerhalb von max. 14 Monaten) sehr schnell erneuert werden.
Die Medikamentenabfrage bzw. die "MedApp" liefert in Sekundenschnelle das Ergebnis, ob ein Medikament oder eine Substanz verboten oder erlaubt ist. Mit der kostenlosen "MedApp" der NADA Austria können sämtliche Medikamente des Austria Codex auch per Barcode-Scanner auf ihren Status nach der aktuellen, weltweit gültigen Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur abgefragt werden.
Medikamente oder Substanzen, die nicht in der Datenbank enthalten sind, wurden entweder im Ausland gekauft oder sind nicht im Austria Codex gelistet (z.B. Nahrungsergänzungsmittel, homöopathische Präparate). Die "MedApp" der NADA Austria schützt Sportlerinnen und Sportler davor, ungewollt gedopt zu sein und steht für Android und iOS zur Verfügung.
Ganz klar sei darauf hingewiesen: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Daher bitten wir alle Sportler:innen, Betreuer:innen und Coaches sich umfassend zu informieren.
Sollte es zur notwendigen medizinischen Behandlung keine erlaubte Alternative geben, so kann es sein, dass eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) erforderlich ist. Der TUE-Checker hilft bei der Entscheidung, ob eine medizinische Ausnahmegenehmigung notwendig: www.nada.at/tue-checker
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sorgen leider immer wieder für unabsichtliche Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen. Mit dem NEM-Checker können Nahrungsergänzungsmittel (NEM) nach deren Dopingrisiko eingestuft werden: www.nada.at/nem-checker
Die Kölner Liste® ist ein internationales Qualitätsmanagementprogramm, das über unabhängige Produktkontrollen das Risiko minimiert, verbotene oder dopingrelevante Substanzen über Nahrungsergänzungsmittel aufzunehmen. Die Kölner Liste® gibt eine Orientierung und höhere Sicherheit.
Grundsätzlich sollten sich aber alle Athlet* innen immer drei Fragen vor der Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels stellen:
Falls man sich bei mindestens einer der Fragen unsicher ist, sollte man sich mit Spezialisten bei der NADA in Verbindung setzen.
Die englische Fassung der Formulare sind im Downloadcenter der NADA zu finden.
Für Kader- und Bundesliga-Spieler:innen sind die unterschriebenen Verpflichtungserklärungen in der ÖHV-Datenbank verpflichtend bei der/dem jeweiligen Spieler:in hochzuladen.
Für den internationalen Spielverkehr wird auf die Bestimmungen der FIH verwiesen. Die aktuellen Bestimmungen sind auf der FIH-Webseite unter diesem Link zu finden. In Bezug auf Anti-Doping Vorgaben und Bestimmungen verweist EuroHockey ebenfalls auf die Vorgaben der FIH.
Der genaue Ablauf für einen TUE (Therapeutic Use Exemption) Prozess ist dort ebenfalls genau beschrieben.
Der ÖHV hat für das Thema Doping und Substanzmissbrauch eine eigene Anti-Dopingbeauftragte bestellt, die die erste Ansprechpartnerin der NADA Austria ist, die verbandsinterne Kommunikation von Neuerungen in der Anti-Doping Arbeit übernimmt, als Anlaufstelle für Fragen der Sportler:innen sowie Betreuungspersonen dient sowie die Koordination von Präventionsmaßnahmen mit der NADA Austria vornimmt.
Im Sport kann es zu heiklen Situationen kommen – so können Sportler:innen oder ihr Umfeld beispielsweise bewusst oder unbewusst von Doping betroffen sein. Um eine Orientierung und Hilfestellung zu bieten, gibt es das Service „Wie melde ich Doping?“: www.nada.at/doping-melden